Gesetzliche Pflicht
Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug weder zugelassen noch im öffentlichen Verkehr bewegt werden — Verstöße sind strafbar.

Ohne Kfz-Haftpflicht darf kein Fahrzeug zugelassen werden. Eine sinnvoll gewählte Teil- oder Vollkasko schützt darüber hinaus Ihr eigenes Fahrzeug — und unterscheidet sich im Leistungsumfang erheblich.
Die Kfz-Versicherung umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht für Schäden an Dritten sowie optional Teil- und Vollkasko für eigene Fahrzeugschäden. Tarife unterscheiden sich erheblich in Deckungssumme, Werkstattbindung, Neuwertentschädigung und Leistungen bei grober Fahrlässigkeit.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug weder zugelassen noch im öffentlichen Verkehr bewegt werden — Verstöße sind strafbar.
Bei schweren Unfällen mit Personenschaden können Forderungen mehrere Millionen Euro erreichen. Eine ausreichend hohe Deckungssumme (mindestens 100 Mio. Euro pauschal) ist essenziell.
Diebstahl, Hagel, Wildunfall oder selbstverschuldete Schäden trägt nur die Kasko. Bei neueren oder hochwertigen Fahrzeugen ist Vollkasko betriebswirtschaftlich meist unverzichtbar.
Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit, Neuwertentschädigung und Allgefahrendeckung machen im Schadensfall den entscheidenden Unterschied — nicht der jährliche Beitrag.
Für wen geeignet: Alle Halter zulassungspflichtiger Fahrzeuge — vom Erstwagen über Familienfahrzeuge und Leasingfahrzeuge bis zu Oldtimern und Firmenwagen.
Im Schadensfall zählt nicht der Beitrag, sondern die Bedingung — wir lesen sie für Sie.