Unbegrenzte Haftung nach BGB
Privatpersonen haften nach § 823 BGB mit dem gesamten Vermögen — inklusive zukünftigem Einkommen. Personenschäden können lebenslange Renten in Millionenhöhe auslösen.

Wer Dritten schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet unbegrenzt mit dem gesamten privaten und beruflichen Vermögen. Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt — und in Deutschland trotzdem nicht überall vorhanden.
Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, wenn Sie privat oder beruflich Dritten Schaden zufügen. Sie umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, prüft Forderungen auf ihre Berechtigung und wehrt unbegründete Ansprüche aktiv ab — eine Doppelfunktion aus Schadenzahlung und Rechtsschutz.
Privatpersonen haften nach § 823 BGB mit dem gesamten Vermögen — inklusive zukünftigem Einkommen. Personenschäden können lebenslange Renten in Millionenhöhe auslösen.
Ein umgestoßenes Glas Wein auf einem Laptop, ein Fahrradunfall mit Personenschaden oder ein Wasserschaden in der Mietwohnung — Alltagssituationen mit oft erheblichen Folgen.
Wer beruflich Verantwortung trägt — etwa Ärzte, Berater, Architekten, Ingenieure — benötigt zusätzlich eine Berufshaftpflicht, die Vermögensschäden aus beruflichem Handeln abdeckt.
Die Versicherung prüft jede Forderung auf Berechtigung und wehrt unbegründete Ansprüche notfalls vor Gericht ab — auf eigene Kosten.
Für wen geeignet: Jede Privatperson, jeder Haushalt — sowie alle beruflich Tätigen, die Verantwortung gegenüber Auftraggebern, Patienten oder Mandanten tragen.
Die Haftpflicht ist günstig — ein nicht versicherter Personenschaden ist es nie.